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Bilaterale Abkommen
Sehr geehrte Damen und Herren

Seit dem 1. Juni 2002 sind die bilateralen Verträge nun in Kraft. Die wichtigsten Änderungen für uns im Treuhandwesen werden die Änderungen in der Personenfreizügigkeit sein. Ziel wird es sein, die volle Freizügigkeit für Schweizer- und EU-Bürger zu erreichen. Dieses Ziel wird etappenweise eingeführt und im Jahre 2014 erreicht. Folgende Etappen können unterschieden werden:

01.06.2002 - 31.12.2003 
Weiterhin Inländervorrang und Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Gegenseitige Anerkennung von Diplomen. Harmonisierung der Sozialversicherungen.

01.01.2004 - 31.12.2006 
Volle Freizügigkeit für Schweizer im EU-Arbeitsmarkt. In der Schweiz: Abschaffung des Inländervorrangs, Abschaffung der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen, dafür: flankierende Massnahmen gegen Sozial- und Lohndumping.

01.01.2007 - 31.12.2008 
Probeweiser freier Zugang von EU-Bürgern zum CH-Arbeitsmarkt. Bei starker Zuwanderung kann die Schweiz zeitlich begrenzt wieder Kontingente einführen.

01.01.2009 - 31.12.2013 
Schweiz und EU entscheiden über die Weiterführung des Abkommens, in CH: fakultatives Referendum.

Ab 01.01.2014 
Definitive Einführung des freien Personenverkehrs im Verhältnis CH-EU.

Freundliche Grüsse
LEU  TREUHAND  AG
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Aktuelle Informationen – Im Juni 2002
Leu Treuhand AG – Haus METROPOL – Zentralstrasse 100 – Postfach
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