Sehr geehrte Damen und Herren
Zur Finanzierung des Defizits bei der Invalidenversicherung wird die
Mehrwertsteuer per 01.01.2011 wie folgt erhöht:
- Normalsatz: von 7,6 % auf 8,0 %
- Reduzierter Satz: von 2,4 % auf 2,5 %
- Sondersatz Hotellerie: von 3,6 % auf 3,8 %
Der Übergang von den alten zu den neuen Sätzen erfolgt nicht wie bei den bisherigen Erhöhungen, sondern nach einem neuen System. Massgebend ist der Zeitpunkt der
Leistungserbringung: liegt dieser noch im Jahr 2010, und wird die Leistung
offen so fakturiert, dann können die bisherigen MWST-Sätze in Rechnung gestellt werden, auf der gleichen Rechnung können sogar Leistungen 2010 (zu den bisherigen MWST-Sätzen) und 2011 (zu den neuen MWST-Sätzen) miteinander fakturiert werden.
Zusammen mit den ordentlichen Sätzen werden auch die Saldosteuersätze entsprechend erhöht.
Diese Änderungen führen dazu, dass für das nächste Jahr wieder jeder Steuerpflichtige die Möglichkeit hat, von der effektiven Abrechnung zur Abrechnung nach Saldosteuersätzen oder umgekehrt zu wechseln, auch wenn die Fristen noch nicht abgelaufen
sind.
Die Umsatzlimite für die Steuerpflicht ist von CHF 100'000.- auf CHF 109'000.- und die Möglichkeit zur Abrechnung mit Saldosteuersätzen von CHF 5'000'000 auf CHF 5'020'000 erhöht worden, sodass sich an der Steuerpflicht selbst durch die Erhöhung keine Änderung ergibt.
Freundliche Grüsse
LEU TREUHAND AG