Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten Sie gerne informieren über die Neuerungen in der Revision. Als Folge der Wirtschaftsskandale,
insbesondere in den USA, sind die Vorschriften betreffend die Revision auch in
der Schweiz geändert worden. Vor wenigen Wochen ist nun die Referendumsfrist gegen das Gesetz
abgelaufen, es wird mit einem Inkrafttreten per Mitte 2007 gerechnet. Die
Revisionspflicht hängt neu nicht mehr von der Rechtsform des Unternehmens ab, sondern von dessen
wirtschaftlicher Bedeutung:
- grosse Gesellschaften (Publikumsgesellschaften, Gesellschaften mit
ausstehenden Anleihen) unterliegen der ordentlichen Revision, was effektiv eine Ausdehnung der Revisionstätigkeit bewirkt: die Revisionsstelle muss z.B. zwingend bei der Inventur
anwesend sein, und das interne Kontrollsystem gehört nun offiziell zum Prüfungsumfang. Die Revisionsstelle, welche solche Gesellschaften revidiert, wird
staatlich überprüft.
- KMU, d.h. Gesellschaften, welche 2 der 3 folgenden Kriterien nicht erfüllen (Bilanzsumme von CHF 10 Mio., Umsatz von CHF 20 Mio., 50
Vollzeitangestellte), unterliegen neu der eingeschränkten Revision. Für diese Art von Prüfung wird zur Zeit eine Prüfungsanleitung ausgearbeitet, welche den Umfang der Prüfung abstecken wird. Sehr wahrscheinlich wird diese Art von Revision der bisher üblichen Revision entsprechen.
- Gesellschaften mit weniger als 10 Vollzeitangestellten können auf eine Revision vollständig verzichten, sofern alle Aktionäre zustimmen. Dies bedingt eine Statutenanpassung, weil bis heute die
Revisionsstelle zwingend Organ der Gesellschaft ist. Selbstverständlich muss gegenüber der Steuerbehörde weiterhin ein Geschäftsabschluss eingereicht werden, bei welchem alle gesetzlichen Vorschriften
eingehalten sind.
Bei jeder Gesellschaft gilt es nun, die für sie optimale Lösung zu finden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.
Freundliche Grüsse
LEU TREUHAND AG