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Information über die Neuregelung der Revision
Sehr geehrte Damen und Herren

Wir möchten Sie gerne informieren über die Neuerungen in der Revision. Als Folge der Wirtschaftsskandale, insbesondere in den USA, sind die Vorschriften betreffend die Revision auch in der Schweiz geändert worden. Vor wenigen Wochen ist nun die Referendumsfrist gegen das Gesetz abgelaufen, es wird mit einem Inkrafttreten per Mitte 2007 gerechnet. Die Revisionspflicht hängt neu nicht mehr von der Rechtsform des Unternehmens ab, sondern von dessen wirtschaftlicher Bedeutung:

- grosse Gesellschaften (Publikumsgesellschaften, Gesellschaften mit ausstehenden Anleihen) unterliegen der ordentlichen Revision, was effektiv eine Ausdehnung der Revisionstätigkeit bewirkt: die Revisionsstelle muss z.B. zwingend bei der Inventur anwesend sein, und das interne Kontrollsystem gehört nun offiziell zum Prüfungsumfang. Die Revisionsstelle, welche solche Gesellschaften revidiert, wird staatlich überprüft.

- KMU, d.h. Gesellschaften, welche 2 der 3 folgenden Kriterien nicht erfüllen (Bilanzsumme von CHF 10 Mio., Umsatz von CHF 20 Mio., 50 Vollzeitangestellte), unterliegen neu der eingeschränkten Revision. Für diese Art von Prüfung wird zur Zeit eine Prüfungsanleitung ausgearbeitet, welche den Umfang der Prüfung abstecken wird. Sehr wahrscheinlich wird diese Art von Revision der bisher üblichen Revision entsprechen.

- Gesellschaften mit weniger als 10 Vollzeitangestellten können auf eine Revision vollständig verzichten, sofern alle Aktionäre zustimmen. Dies bedingt eine Statutenanpassung, weil bis heute die Revisionsstelle zwingend Organ der Gesellschaft ist. Selbstverständlich muss gegenüber der Steuerbehörde weiterhin ein Geschäftsabschluss eingereicht werden, bei welchem alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten sind.

Bei jeder Gesellschaft gilt es nun, die für sie optimale Lösung zu finden. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Freundliche Grüsse
LEU  TREUHAND  AG
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Aktuelle Informationen – Im Juni 2006
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