Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Beschluss vom 5. September 2005 hat der Kantonsrat Schaffhausen zwei
wichtige Änderungen des Steuergesetzes beschlossen:
- Privilegierte Besteuerung von Ehepaaren: es wird das so genannte Teilsplitting-Verfahren eingeführt, d.h. zur Berechnung der Progression wird das Einkommen eines Ehepaars durch
1,9 geteilt. Dies führt zu einer steuerlichen Entlastung von Ehepaaren je nach Konstellation von bis
zu 8%.
In Zukunft wird es nur noch einen Steuertarif geben, welcher für alle Steuerpflichtigen zur Anwenung kommt. Die persönlichen Abzüge (bisher CHF 3'000 für Alleinstehende und CHF 7'500 für Ehepaare) fallen weg und werden im Tarif integriert. Der Zweitverdienerabzug
(bisher CHF 2'800 beim Kanton) wird stark reduziert auf CHF 800.
- Abschaffung des Steuerausweises: Bisher konnte jedermann von einer im Kanton Schaffhausen steuerpflichtigen
Person einen Steuerausweis mit Angabe des letzten definitiven steuerbaren
Einkommens und Vermögens verlangen. Dieser Steuerausweis wird abgeschafft.
Beide Neuerungen treten am 1. Januar 2006 in Kraft. Eine Volksabstimmung war
nicht nötig, weil der Kantonsrat die Revision mit einer Mehrheit von über 80% gutgeheissen hat.
Freundliche Grüsse
LEU TREUHAND AG