Mit der Einführung des Revisionsaufsichtsgesetzes per 1. September 2007 hat eine neue Ära in der Revision begonnen: Die Revision ist neu rechtsformunabhängig geregelt je nach Grösse der Unternehmung. Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen sind ordentlich zu
revidieren, kleinere Unternehmen unterliegen der eingeschränkten Revision. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern können auf eine Revision verzichten.
Wir sind registriert als Revisior und konzentrieren uns auf eingeschränkte Revisionen.
Unsere Dienstleistungen umfassen
• eingeschränkte Revisionen
• Spezialrevisionen, z.B. im Rahmen von Unternehmensgründungen und -liquidationen
• Prüfungen im Rahmen von Kapitalerhöhungen